MEHR WERT FÜR IHRE IMMOBILIE

Schneller verkaufen. Höher abschließen.

Immobilien wirken größer, heller und attraktiver durch professionelles Home Staging

Kürzere Verkaufszeiten – bis zu 50 % schneller am Markt

Höhere Erlöse – im Schnitt 10–15 % mehr Verkaufspreis

Homestaging vom See

Warum Home Staging den Unterschied macht

Mehr Anfragen. Kürzere Vermarktung. Bessere Preise.

Home Staging ist mehr als Dekoration – es ist Verkaufsstrategie.Ich sorge dafür, dass Ihre Immobilie auf den ersten Blick überzeugt: größer, heller und emotionaler.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

• Mehr Aufmerksamkeit online: bessere Fotos, mehr Anfragen

• Schnellere Vermarktung: bis zu 50 % kürzere Verkaufszeit

•Höherer Verkaufspreis: im Schnitt +10–15 % Mehrerlös.


So wird Ihre Immobilie zum Lieblingsobjekt auf dem Markt – und verkauft sich schneller, sicherer und profitabler.

WER ICH BIN

  • Isabell Adolph
  • IHK-zertifizierte Home Staging Expertin – fundiertes Wissen & praxisnahe Erfahrung
  • Home Staging Community Member
  • Fokus auf Ergebnisse: Schnellere Vermarktung & höhere Verkaufspreise für Ihre Immobilien
  • Liebe zum Detail: Kleine Akzente mit großer Wirkung
  • Emotionen statt nur Optik: Räume schaffen, in denen sich Interessenten sofort zuhause fühlen
  • Kreativität mit Struktur: Stilsichere Konzepte, zuverlässig umgesetzt
  • Regional verwurzelt – Bodensee & Dreiländereck: Marktkenntnis, die wirkt
  • Komplette Inszenierung Ihrer Immobilie – von der Planung bis zur Umsetzung
  • Individuelles Einrichtungskonzept abgestimmt auf Objekt und Zielgruppe
  • Ausstattung mit Leihmöbeln und Dekoration – modern, stilvoll, verkaufsfördernd
  • Professionelle Fotos für Exposés und Online-Portale
  • Schnelle, zuverlässige Umsetzung – alles aus einer Hand
  • So wird Ihre Immobilie optimal präsentiert, schneller verkauft und erzielt den bestmöglichen Preis.

MEIN ANGEBOT

IHR MEHRWERT ALS KUNDE

  • Bis zu 50 % schnellere Vermarktung
  • 10–15 % höherer Verkaufspreis
  • Rundum-Service – kein Aufwand für Sie
  • Räume, die sofort Emotionen wecken
  • Starke Fotos für mehr Online-Anfragen
  • Schnellere Vermarktung: Immobilien verkaufen sich bis zu 50 % schneller.
  • Höherer Verkaufspreis: Im Schnitt 10–15 % mehr Erlös.
  • Starke Online-Präsenz: Professionelle Fotos sorgen für mehr qualifizierte Anfragen.
  • Rundum-Service: Von Konzept bis Umsetzung – alles aus einer Hand.

Diese Ergebnisse überzeugen bereits Eigentümer, Makler und Investoren in der Bodenseeregion.

IHRE VORTEILE MIT HOMESTAGING VOM SEE

KONTAKT

Unverbindlicher Kontakt

Homestaging vom See eG

Mühlenweg 23

88633 Heiligenberg

+49 160 95851786



AGBs

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt

 

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlichaufgrund der nachstehenden Bedingungen.

1.2 Telefonische und mündliche Absprachen oder Abänderungen oderNebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen

      Bestätigung. Aufträgegelten nur als angenommen, wenn sie auf der Grundlage dieserGeschäftsbedingungen bestätigt sind. Unser

      Angebot behält zwei WochenGültigkeit.

 

2. Laufzeit des Vertrages, vorzeitige Kündigung

 

2.1 Der Vertrag endet bei Verträgen mit fester Laufzeit mit Ablaufdieser Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bis zum Ablauf der

      Laufzeit ist nur eineaußerordentliche  Kündigung aus wichtigemGrund möglich, das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlos-

      sen.

2.2 Kündigt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertretenhaben, den Auftrag vorzeitig, so werden für die Planung,
    Arbeitsvorbereitung sowie entgangener Gewinn pauschal  20 % der Auftragssumme ohne besondereNachweise berechnet.
     DieGeltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller stehtes frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

2.3 Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen:

      a. wenn der Auftraggebereine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmeraußerstande setzt, die Leistung aus

         zuführen;

      b. wenn der Auftraggebereine fällig Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät;

      c. wenn der Auftraggebervorsätzlich von dem Auftragnehmer eingebrachte Gegenstände  beschädigt oder aus der Immobilie entfernt.

 

3. Preise

 

3.1 Es gilt die schriftlich vereinbarte Vergütung. Auf Verlangen einerVertragspartei sind bei Lieferungen, die sich über einen längeren Zeit-

      raum hinziehen nachfrühesten vier Monaten - gerechnet vom Vertragsabschluss - Verhandlungen übereine angemessene Preisanpassung

      durchzuführen, wenn:

      a. die Preise für dasbenötigte Material oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche odertarifliche Änderungen insgesamt um

          mehr als 5 % steigenoder fallen oder

      b. die gesetzlicheMehrwertsteuer eine Änderung erfährt.

3.2 Bei sämtlichen im Rahmen der Internetpräsens angegebenen Preisenhandelt es sich um Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatz-

      steuer.

 

4. Vertragsdurchführung

 

4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zurDurchführung der Leistungen des Auftragnehmers erforderlichen In-

      formationen und Unterlagenzur Verfügung und sorgt für freien und gefahrlosen Zutritt zu der Immobilie.

4.2 Die gelieferten Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände bleibenim Eigentum des Auftragnehmers. Nach Beendigung des Vertrages

      wird der Auftragnehmernach Terminabsprache mit dem Auftraggeber die gelieferte Ware abholen. Zudiesem Zweck gewährt der Auf-

      traggeber zum vereinbartenTermin ungehinderten Zugang zur Immobilie.

4.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, angebotene Leistungen durchDritte durchführen zu lassen.

 

5. Zahlung

 

5.1 Nach Auftragserteilung sind 50 % der Auftragssumme innerhalb 8Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, die restlichen 50 %

      mit Lieferung derEinrichtungs- und Dekorationsgegenstände.

5.2 Grundsätzlich kann die Annahme eines Auftrages von einerSicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

5.3 Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5.4 Werden Zahlungen gestundet oder später als nach dem festgelegtenZahlungstermin geleistet, so können für die Zwischenzeit Zinsen in

      Höhe von 5,0Prozentpunkten über dem  Basiszinssatznach § 247 BGB gerechnet werden, ohne dass es eines Nachweises über die tat-

      sächlich angefallenenZinsen bedarf. Bei Nachweis von höheren Kosten können diese geltend gemachtwerden.

5.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegenetwaiger Gegenansprüche des Bestellers einschließlich Minderungs-

      ansprüche istausgeschlossen, falls sie von uns nicht ausdrücklich anerkannt wird oderrechtskräftig festgestellt ist.

5.7 Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, darf derAuftragnehmer die Arbeiten bzw. weitere Lieferungen bis zur Zahlung einstellen.

 

6. Gewährleistung

 

6.1 Schadensersatzansprüche sind für den Fall der nur einfachenFahrlässigkeit ausgeschlossen. Entgangener Gewinn und Folgeschäden
     könnennicht geltend gemacht werden.

6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung seinerLeistungen Gegenstände mittels Nagel, Schraube, Dübel oder anderweitig in

     der Immobilie anzubringen.Der  Auftragnehmer ist nichtverpflichtet, die hierbei üblicherweise entstehenden Beschädigungen
     (Bohrlöcher, Putzabplatzungen) nach Auftragsende zu beseitigen. SonstigeMängel, die durch die Lieferung und den Aufbau der Möbel
      sowiederen Abbau und Abtransport an der Immobilie entstehen, sind spätestens zweiWochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die spätere
    Meldung offenkundiger Mängel ist ausgeschlossen. Bei sämtlichfestgestellten Mängel besteht für uns zunächst ein Nachbesserungsrecht. 
    Schlägt die Nachbesserung oder nach unserem billigen Ermessen dieErsatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Besteller
     nachseiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen.

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Möblierung, Dekoration undAusstattung der Immobilie nach freiem Ermessen zu gestalten.

6.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie, dass die von ihm odervon Dritten in seinem Auftrag vorgenannte Leistungen zum
     Verkauf oder zur Vermietung der Immobilie führt noch dafür, dass einbestimmter oder ein höherer Kauf- oder Mietpreis erzielt wird.

6.5 Die Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren in derregelmäßigen Verjährungsfrist nach BGB. Die Verjährung beginnt

     mit dem Abtransport derMöbel.

6.6 Ist ein Mangel zurückzuführen auf Anordnung des Bestellers, aufvorgeschriebene Stoffe  oder Bauteileoder auf die Beschaffenheit der

    Vorleistung eines anderenUnternehmers, so sind wir von der Gewährleistung für diese Mängel frei.

 

7. Haftung des Auftraggebers

 

7.1 Der Besteller verpflichtet sich, die eingebrachten Gegenstände,insbesondere die Möbel, sorgfältig zu verwahren und pfleglich zu behan-

      deln, gegen Feuer- undDiebstahlsgefahr zu versichern und uns das Bestehen einer solchen Versicherungauf Verlangen nachzuweisen. 

      Ein etwa bestehenderAnspruch an die Versicherung gilt insoweit an uns abgetreten. Eine etwaigePfändung der gelieferten Ware durch

      Dritte hat uns derBesteller sofort anzuzeigen. An die Stelle der uns gehörenden Ware tritt, wenndiese dennoch veräußert wird, der An-

      spruch des Bestellersgegen Dritte, der bis zur Höhe unserer gesamten Forderung als abgetreten gilt.Auf Verlangen hat der Besteller bei

      uns hierüber unverzüglichdie erforderlichen Angaben  zu machen unddie Forderung gegenüber Dritten einziehen zu können.

      Der Besteller haftet fürBeschädigungen an den eingebrachten Gegenständen sowie deren Verlust. Dies giltauch soweit die Beschädigun-

      gen oder der Verlust durchDritte verursacht wurde.

7.2 Der Besteller ist nicht berechtigt, die eingebrachtenEinrichtungs- oder Dekorationsgegenstände, insbesondere Möbel aus derImmobilie,

      zu entfernen.

 

8. Vertraulichkeit und Nutzungsrechte

 

8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen seiner Leistungengefertigten Skizzen, Fotos und Videos sowie sonstige Dokumentations-

     unterlagen unentgeltlich zuWerbezwecken und zur Veröffentlichung zu nutzen, insbesondere den Ort derbelegenen Immobilie sowie den

     Kaufpreis bzw. dievereinbarte Brutto- und Nettomiete zu benennen.

 

9. Datenschutz

 

9.1 Die im Rahmen ihres Auftrages angegebenen personenbezogenen Daten(bzw. Name, Adresse, Telefonnummer usw.) werden zur
   Abwicklung des Auftrags, zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder zurErfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert,
   verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus können die Daten zur Zusendungvon aktuellen Informationen und Angeboten verwendet werden.  
    Solltensie diese Informationen nicht wünschen, wenden sie sich bitte mit ihremAnliegen an:

    Homestagingvom See eG, Mühlenweg 23, 88633 Heiligenberg.

 

10. Gerichtsstand

 

10.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Auftraggebers, gleich auswelchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlos-

        sen. Ebenso ist diegerichtliche  Geltendmachung dervorbezeichneten Ansprüche des Bestellers durch Dritte im eigenen Namen unzu-
       lässig.

10.2 Der Besteller kann den Auftragnehmer nur an dessen Wohnsitz in 88633 Heiligenberg verklagen.

10.3 Für Klagen des Auftragnehmers gegen den Besteller ist derWohnsitz des Bestellers maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich
       gegen Vollkaufleute, juristische Personen des  öffentlichen oder privaten Rechts oderPersonen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
       Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oderderen Wohnsitz  oder gewöhnlichenAufenthalt im Zeitpunkt der

        Klageerhebung nichtbekannt ist. In diesen Fällen ist der Wohnsitz des Auftragnehmers in 88633 Heiligenberg maßgebend.

10.4 Der Auftragnehmer nimmt derzeit nicht an einemStreitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

10.5 Die Nichtigkeit und die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desHomestagingvertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen ha-

       ben nicht die Nichtigkeitund/oder Unwirksamkeit des gesamten Homestagingvertrages oder derGeschäftsbedingungen zur Folge.